Sperrprozesse Strom und Gas

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Bisherige Problematik von Sperrprozessen

Bisher war es für Lieferanten nur mit erheblichem manuellem Aufwand möglich, Sperrungen oder Wiederinbetriebnahmen für säumige Zahler einzuleiten. Auch auf Seiten der Netzbetreiber war die Abwicklung des Prozesses zeitaufwändig. Der Sperrprozess war bis vor kurzem nicht ausreichend reguliert.

Bessere Automatisierung durch unsere Expertise

Die Sperrprozesse in Strom und Gas bedürfen einer genaueren Betrachtung, um das Potenzial für Stadtwerke optimal auszuschöpfen, insbesondere in Bezug auf den richtigen Automatisierungsgrad. Wir bieten Ihnen umfassende Expertise in Sachen Sperrprozesse, sowohl in der Beratung als auch in der Implementierung.

Sperrprozesse Strom

Im Rahmen von Marktkommunikation 2022 wurde für die Sparte Strom in der Niederspannung der elektronische Datenaustausch zum Prozess Sperren/Entsperren inklusive der Rechnungsstellung per INVOIC eingeführt. Dadurch wurden bisherige aufwändige und manuelle Lösungen abgelöst und standardisiert. Die Änderungen zum Sperrprozess Strom sind seit dem 1. April 2022 aktiv.

Sperrprozesse Gas

Kürzlich hat der BDEW den Sperrprozess für Gas analog zum Sperrprozess Strom reguliert. Der Sperrprozess Gas beschreibt die Marktprozesse für die Sperrung oder Wiederinbetriebnahme bei Standardfällen, bei denen auf Basis von Arbeits- und Grundpreis abgerechnet wird und eine 1:1-Beziehung von Marktlokation und Messlokation vorliegt. Dieser Sperrprozess ist ab dem 1. Oktober 2023 zu verwenden.

Sperprozesse Strom und Gas

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