Die neue gesetzliche Regelung soll Verbraucher:innen ermöglichen, schneller den Stromlieferanten zu wechseln. Ab dem 04.04.2025 müssen gemäß § 20a Abs. 2 EnWG und Richtlinie (EU) 2019/944 Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen durchführbar sein.
Die Festlegungen gelten sowohl für Ausspeise- als auch Einspeiseanlagen.
Umfangreiche Anpassungen an Prozessen notwendig
Die Zielsetzung ist, den Ressourceneinsatz und die Bearbeitung von Clearingfällen bei Energieversorgungsunternehmen zu reduzieren. Für die Umsetzung der Vorgaben der BNetzA müssen bestehende Prozesse angepasst und optimiert werden. Die GPKE, MPES und WiM werden entsprechend neu strukturiert und aktualisiert.
Umsetzung der BNetzA-Vorgaben - Prozessanpassungen und Strukturänderungen
Die Vorgaben der BNetzA haben allgemeine Auswirkungen auf die GPKE, MPES und WiM. Dabei werden die bisher in der MPES enthaltenen Vorgaben in die GPKE überführt und bei Bedarf aktualisiert. Die GPKE erfährt dabei eine vollständige strukturelle Neugestaltung, indem sie als 4-teiliges Dokument geführt wird, während die WiM 2-teilig sein wird.
Neben den Änderungen in der Netznutzungsanmeldung wird besonders die Rolle des Netzbetreibers als zentraler Verteiler der Stammdaten entfallen. Zukünftig werden die relevanten Stammdaten direkt von den Verantwortlichen für diese Daten verteilt. Zudem wird ein neuer Prozess zur Erhöhung der Stammdatenqualität in Bezug auf den Austausch von Stammdaten zur Bilanzkreistreue eingeführt.
Neuer Prozess zur Ermittlung der MaLo-ID
Vor dem Lieferantenwechsel erfolgt ein Prüfprozess zur Ermittlung der MaLo-ID, der hochgradig automatisiert ablaufen und höchstens 2 Stunden dauern soll. Hierzu wird eine API-Schnittstelle verwendet, und ein Entscheidungsbaumdiagramm dient der Transparenz der Lösung.
Umstellung auf das Synchronmodell in der Bilanzierung
In Zukunft wird nur noch das Synchronmodell in der Bilanzierung verwendet.
Informationspflicht für Netzbetreiber
Netzbetreiber sollen nach BNetztA zukünftig wichtige Informationen zur Netzanschlusssituation des Anschlussnutzers bereitstellen, einschließlich Informationen zur Messtechnik, dem Vorhandensein flexibler Verbrauchseinrichtungen und der Möglichkeit, einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber zu wählen.
Neue Prozesse für die Blindarbeitsabrechnung
Für die Blindarbeitsabrechnung sind zwei neue Prozesse zur Bestellung und Beendigung durch den Lieferanten vorgesehen, die aktuell von den Marktteilnehmern hinsichtlich ihrer Zielführung geprüft werden sollen.
incept4 - Ihr kompetenter Partner für die gesetzeskonforme Umsetzung
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